Wir sind die Spezialisten für schwierige Fälle

Für alles im Leben gibt es Profis und wir sind neben dem “normalen” Verkauf von Häusern und Wohnungen spezialisiert auf bestimmte Lebenssituationen. Nachfolgend finden Sie unsere Spezialisierungen, tiefere Informationen erhalten Sie beim Klicken auf ein Themengebiet. Für weitere Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Die richtige Wertermittlung ist das A und O der Berechnung des Wertes Ihrer Immobilie.

Statt den Verkaufspreis „einfach aus dem Ärmel zu schütteln“ oder einen Marktwert zu „würfeln“, legen wir bei fessr:immobilien sehr großen Wert darauf, den Wert Ihrer Immobilie korrekt nach den dafür vorgesehenen Regelungen des §194 BauGB zu ermitteln.

Somit haben Sie die Sicherheit, dass der ermittelte Wert auch belastbar und nachvollziehbar ist.

Gerade im Bereich von Auseinandersetzungen, z.B. bei Trennungen oder Erbschaften, ist das Vorliegen einer neutralen Wertermittlung immanent wichtig, damit gerade in einer solch schwierigen Situation keiner der Beteiligten das Gefühl haben soll, übervorteilt zu werden.

Fast all unsere Mitarbeiter sind von der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK Hannover) und der Technischen Akademie (TA Hameln) bzw. der DEKRA im Rahmen der Ausbildung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung erfolgreich geprüft und zertifiziert worden.

Bei der Berechnung des letztendlichen Verkaufspreises, den wir gemeinsam mit Ihnen auf der Grundlage des erstellten Sachverständigen-Gutachtens mit Ihnen kalkulieren, achten wir darauf, dass die Immobilie zu einem marktgängigen Preis inseriert wird.

Leider erleben wir oft, dass Mitbewerber ohne fachliche Ausbildung einen Traumpreis ansetzen, um den Auftrag zu bekommen. Damit erschweren Sie sich selbst den Verkauf der Immobilie. Man muss immer betrachten, dass der Käufer nur einen bestimmten Preis zu zahlen bereit ist und die Bank auch eben nur einen bestimmten Preis finanziert. Selbst, wenn der Käufer den „Mondpreis“ akzeptieren sollte, so wird dieser in der Regel von der Bank, die ebenfalls eine interne Wertermittlung macht, abgelehnt und die Beurkundung muss unter Umständen sogar teuer rückabgewickelt werden.

Mit einer zu hohen Preisvorstellung verlängern Sie Ihre Vermarktungszeit, „verbrennen“ das Objekt auf dem Markt und machen am Ende größere finanzielle Einbußen.

Aber auch andersrum kann es sein: Wir erleben oft, gerade in Ausnahmesituationen wie Erbschaften o.ä., dass der Nachbar oder ein Bekannter versucht, Ihr Haus für einen „Schnapperpreis“ zu bekommen. Hier verschenken Sie als Verkäufer u.U. bares Geld.

Unsere ausführliche Wertermittlung ist bei einem Verkauf selbstverständlich kostenfrei in unserem Leistungspaket enthalten.

Einzelne Gutachten ohne Verkaufsabsicht erstellen wir Ihnen ebenfalls gern. Hier richtet der Preis sich nach dem jeweiligen Aufwand und Verwendungszweck. Kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular.

Immobilie geerbt – und nun?

Oft kommen Menschen zu uns, die durch den Tod eines geliebten Angehörigen gerade eine schwierige Situation durchmachen. Sie haben auf einmal eine Haus oder eine Wohnung geerbt und fragen sich, wie es damit weitergehen soll. Und sicherlich haben Sie nun auch noch ganz andere Dinge im Kopf, um die Sie sich kümmern müssen.

Besonders schwierig ist das natürlich, wenn der Erbe gar keine Vorstellung vom Wert der geerbten Immobilie hat, wenn eine Erbengemeinschaft besteht oder wenn der oder die Erben weit weg von der geerbten Immobilie wohnen.

Wir sind spezialisiert auf Erbimmobilien. Sebastian Fesser hat bei der deutschen Nachlassakademie die Ausbildung zum geprüften Nachlasspfleger (im Bund Deutscher Nachlasspfleger) erfolgreich absolviert. Wir bieten Ihnen hier als ein deutliches “Mehr” als andere Makler, weil wir auf den Bereich der Erb-Immobilie spezialisiert sind.

Szenario 1:
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten erst einmal wissen, was diese wert ist.

Zu unserem umfassenden Servicepaket gehört selbstverständlich auch die Bewertung des jeweiligen Objekts. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns und wir machen uns ein Bild vor Ort und nennen Ihnen den möglichen Preis für Ihre Immobilie. Oder Sie nutzen direkt unsere kostenfreie Immobilienbewertung.

Szenario 2:
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten nun die Immobilie verkaufen

Hier haben wir in der Vergangenheit die mannigfaltigsten Erfahrungen machen können. Oft sind die Erben sich untereinander völlig uneinig, was „Ommas Häuschen“ noch wert ist. Die eine Seite der Familie würde es ohne Profi fast verschleudern, die andere Hälfte der Familie sieht einen (nicht erzielbaren) Millionenwert. Um allen Parteien die größtmögliche Transparenz bieten zu können, erstellen wir auch hier ein Sachverständigen-Gutachten, das den Verkehrswert der Immobilie beziffert und allen Seiten behilflich ist, einen reellen Wert feststellen zu können.

Wenn Sie uns als Erbengemeinschaft mit dem Verkauf der geerbten Immobilie betrauen wollen, wäre es wichtig, dass der Maklervertrag auch von allen Erben unterzeichnet wird. Gern können wir für einen oder mehrere Erben mit Vollmacht am Notartermin teilnehmen, falls Ihnen die Anreise nach Hannover zu weit oder umständlich ist.

Für den Fall, dass die Erbengemeinschaft verstritten ist (was leider sehr häufig vorkommt), so sind wir der neutrale Mittler zwischen den Parteien. Wir kommunizieren mit allen Erben und versuchen, eine allseits befriedigende Lösung zu schaffen, ohne dass Sie die ererbten Gelder für Anwälte verschleudern müssen, um sich gegenseitig zu verklagen. Auch im Fall von verstrittenen Erbengemeinschaften übernehmen wir gern für einen oder mehrere Erben die Teilnahme am Notartermin. Als ausgebildeter und geprüfter Mediator mit Schwerpunkt Immobilienmediation steht Sebastian Fesser Ihnen gern zur Seite, um eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden.

Szenario 3:
Sie wohnen weit weg oder wollen sich gar nicht kümmern?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um den Rest. Ob ein Entrümpler benötigt wird, ob es darum geht, Unterlagen zu besorgen, weil Sie keinerlei Pläne oder Dokumente über das Haus haben, egal was, mit uns brauchen Sie sich nach der Unterschrift des Maklervertrages um nichts mehr zu kümmern. Gemeinsam legen wir den Preis fest, für den die Immobilie vermarktet werden soll und dann müssen Sie nur noch auf die Auszahlung des Kaufpreises warten – den Rest erledigen wir für Sie!

Rufen Sie uns gern an, wenn Sie unverbindlich weitere Informationen benötigen oder sich für den Verkauf einer geerbten Immobilie interessieren.

Der richtige Umgang mit der gemeinsamen Immobilie bei Scheidung oder Trennung und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Bei einer Scheidungsrate von fast 40 Prozent kann es fast jeden treffen und die Gründe mögen vielfältig sein, aus denen Ehepartner sich trennen. Auch eine hohe Prozentzahl nicht Verheirateter trennt sich im Laufe des langen Lebens.

Eine besondere Herausforderung ist es jedoch, wenn Kinder im Spiel sind. Oder wenn es eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus gibt.

In solch einer Situation empfiehlt es sich, unparteiische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Oftmals liegen die Nerven blank oder einer der Partner ist in der Gefahr, nicht mehr rational sondern nur emotional zu funktionieren. So lange beide Partner noch miteinander kommunizieren, ist das noch recht einfach. Wir kennen aber auch Fälle, in denen nur noch die Anwälte kommunizieren und ein regelrechter Rosenkrieg tobt.

Die Vermarktung einer Scheidungsimmobilie benötigt viel Fingerspitzengefühl vom Makler. Durch unsere einfühlsame Art der unparteiischen Betrachtung können wir Ihnen in dieser schwierigen Situation behilflich sein, ohne uns auf eine Seite zu schlagen.

Wir würden in diesem Zusammenhang ein (oder auf Wunsch auch zwei getrennte) Gespräche mit den Partnern führen. Sobald uns (von beiden Partnern) der Auftrag zur Vermarktung der gemeinsamen Immobilie erteilt wurde, erstellen unsere Sachverständigen eine qualifizierte Wertermittlung nach §194 BauGB, damit eventuelle finanzielle Situationen zwischen den Parteien wie Unterhalts- oder Ausgleichszahlungen weiter verhandelt werden können. Beiden Parteien senden wir diese Wertermittlung selbstverständlich zu.

Auf Basis dieser Wertermittlung wird dann die Vermarktung angestoßen. Diskretion gehört hier selbstverständlich zu unserer Maxime.

Sobald ein Käufer gefunden ist, besprechen wir die Vertragsgestaltung des notariellen Kaufvertrages und die finanziellen Aspekte mit beiden Partnern (gemeinsam oder getrennt). Der die ggf. noch bestehende Finanzierung überschreitende Kaufpreis wird, solange die Parteien nichts anderes gemeinsam beschließen, in der Regel 50/50 zwischen den Partnern aufgeteilt und direkt vom Käufer auf deren einzelne Konten angewiesen.

Den anschließenden Notartermin können wir für eine oder beide Parteien mit entsprechender Vollmacht durchführen. Eine persönliche Begegnung der Partner vor Ort ist nicht Notwendig.

Wir kommunizieren ausführlich mit beiden Partnern und sind hier der unparteiische Dritte. Die Zusatzausbildung von Sebastian Fesser als zertifizierter Immobilien-Mediator bei der Sprengnetter-Akademie Fulda steht für unsere Unparteilichkeit und Neutralität.

Wenn Sie zu dieser etwas komplexen und sicherlich nicht ganz einfachen Situation Fragen haben, stehen wir Ihnen gern direkt für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Bei Erbschaft bzw. Erschaftsauseinandersetzungen, Scheidung oder Trennung oder auch aus vielen sonstigen Gründen Ihre Immobilie betreffend kann es sinnvoll sein, statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens die Möglichkeiten der Immobilienmediation zu nutzen.

Hierbei vereinbaren die Parteien in einer neutralen Atmosphäre die Rahmendaten einer gütlichen Einigung, moderiert und kontrolliert vom neutralen und allparteilichen Mediator und rechtlich für alle Seiten nach §779, BGB bindend.

Sebastian Fesser hat bei der Sprengnetter Akademie seine Prüfung zum Immobilienmediator mit Bestnote von 100% abgelegt und steht Ihnen hier beratend und hilfreich zur Seite.

Die Immobilienmediation ist bis zum 6 Stunden (samt abschließendem, verbindlichem Memorandum) als kostenfreie Serviceleistung in unserer Beauftragung zum Verkauf Ihrer Immobilie enthalten. Selbstverständlich bieten wir eine Immobilienmediation auch ohne Beauftragung zu einem Objektverkauf an. Hier beträgt der Stundensatz dann 150,- Euro.

Nähere Informationen zur Immobilienmediation können Sie jederzeit gern bei uns erfragen.